1. Geltung
1.1. Sämtliche Angebote und Leistungen (Lieferungen, Reparaturen, Service-/Wartungsleistungen) von Martin Maringer EDV Consulting erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; sie gelten durch Auftragser-teilung (mündlich, telefonisch, schriftlich) natürlicher oder juristischer Personen (kurz Kunde) als anerkannt. Abweichende Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von Martin Maringer EDV Consulting ausdrücklich schriftlich bestätigt wurden.
1.2. Geschäftsbedingungen, welcher Art immer (Einkaufs- und Lieferbedingungen, Vertragsbe-stimmungen, Vorbemerkungen, und vergleichbare) die den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Martin Maringer EDV Consulting in Widerspruch stehen, sind in vollem Umfang nicht anwendbar, gleichgültig ob, wann und in welcher Form Martin Maringer EDV Consulting diese zur Kenntnis gebracht wurden. Der-artige Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen. Auch gelten Vertragserfüllungshandlungen von Martin Maringer EDV Consulting nicht als Zustimmung zu abweichenden Vertragsbedingungen.
1.3. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen stehen dem Kunden jederzeit zur Einsichtnahme in den Geschäfts-räumlichkeiten von Martin Maringer EDV Consulting zur Verfügung und werden auf Anfrage auch zugesandt.
1.4. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrunde-legung unserer AGB.
1.5. Der Kunde erklärt mit seiner Unterschrift auf Belegen und sonstigen Geschäftspapieren von Martin Maringer EDV Consulting sein Einverständnis mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder aufgrund gesetzlicher Bestimmungen unwirksam werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden durch wirksame Regelungen ersetzt, die dem ursprünglichen beabsichtigten Zweck am ehesten entsprechen.
2. Angebote, Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unserer-seits oder von diesen AGB abweichende Verein-barungen sind nur verbindlich, wenn sie im Vertrag individuell vereinbart wurden.
2.3 Der Vertragsabschluß kommt zustande, durch die Retournierung des unterschriebenen Angebots oder durch die Übermittlung eines kundeneigenen Auftragformulares, das den Angebotsinhalten entspricht.
2.4. Kommt der Vertragsabschluß nicht durch Punkt 2.3 oder die gemeinsame Unterfertigung eines Dokuments zustande, tritt er durch unsere Übermittlung einer schriftlichen Auftragsbestätigung (postalisch, Fax, e-Mail), nach Auftragserteilung des Kunden (mündlich, telefonisch, schriftlich) in Kraft.
2.5. Kostenvoranschläge sind unverbindlich; Kostenvoranschläge sind entgeltlich, bei Auftragserteilung wird die Pauschale nicht verrechnet.
3. Preise, Leistung
3.1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Unter-nehmenssitz Martin Maringer EDV Consulting, Marchtrenk. Verpackungs-, Transport-. Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll (inkl. Ab-wicklung der Formalitäten) und Versicherung sind vom Kunden zu tragen. Das Aufstellen, Anschließen und Inbetriebsetzung von gelieferten Geräten durch Personal von Martin Maringer EDV Consulting sowie damit verbundene Wegzeiten und Fahrtkosten werden zusätzlich zum Produktpreis verrechnet.
3.2. Preisangaben sind grundsätzlich nicht als Pauschalpreis zu verstehen.
3.3. Vom Kunden angeordnete zusätzliche Leistungen, die im ursprünglichen Auftrag keine Deckung finden, werden gesondert verrechnet.
3.4. Die fach- und umweltgerechte Entsorgung von Alt-material und Altgeräten hat der Kunde zu veranlassen. Werden wir gesondert hiermit beauftragt, ist dies und damit verbundene Leistungen von Martin Maringer EDV Consulting vom Kunden zu-sätzlich zu vergüten.
3.5. Das Entgelt bei Dauerschuldverhältnissen wird als wertgesichert nach dem VPI 2005 vereinbart und erfolgt dadurch eine Anpassung der Entgelte. Als Ausgangsbasis wird der Monat zu Grunde gelegt, in dem der Vertrag abgeschlossen wurde. VPI-Änderungen unter 4 Punkte bleiben unberücksichtigt.
3.6. Bei Kundendiensteinsätzen (Wartung, Service, Reparatur, Aufstellung/Installation) werden Personal-kosten, Fahrtkosten, Produkte und Materialien grund-sätzlich nach tatsächlichem Aufwand zu den aktuellen Sätzen und Preisen verrechnet; die Aufwandsangaben in Angebot oder Auftragsbestätigung für Kundendienst-einsätze sind Schätzungen, da der tatsächliche Aufwand und (technische) Probleme, erst beim Kunden festgestellt werden können.
3.7. Gerätereparaturen werden auf Basis eines schriftlichen Kostenvoranschlages, nach schriftlicher Erteilung des Reparaturauftrages durch den Kunden, durchgeführt.Erfolgt der schriftliche Reparaturauftrag nicht innerhalb von 3 Wochen, nach Erhalt des Kostenvoranschlags, wird die unreparierte Ware auf Kosten des Kunden retourniert. Für in Reparatur befindliche Geräte hat der Kunde keinen Anspruch auf ein Ersatzgerät.
3.8. Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen davon bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
3.9. Fristen und Termine verschieben sich bei höherer Gewalt, Streik, nicht vorhersehbarer und von uns nicht verschuldeter Verzögerung durch unsere Zulieferer oder sonstigen vergleichbaren Ereignissen, die nicht in unserem Einflussbereich liegen, in jenem Zeitraum, während dessen das entsprechende Ereignis andauert.
3.10. Werden der Beginn der Leistungsausführung oder die Ausführung durch dem Kunden zuzurechnende Umstände verzögert oder unterbrochen, insbesondere aufgrund der Verletzung der Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 5, so werden Leistungsfristen entsprechend verlängert und Fertigstellungstermine entsprechend hinausgeschoben.
3.11. Wir sind berechtigt, für die dadurch notwendige Lagerung von Materialien und Geräten und dergleichen in unserem Betrieb 5 % des Rechnungsbetrages je begonnener Woche der Leistungsverzögerung zu verrechnen, wobei die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung sowie dessen Abnahmeobliegenheit hievon unberührt bleibt.
3.12. Beim Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Verzug, hat vom Kunden eine Nachfristsetzung mittels eingeschriebenen Briefes unter gleichzeitiger Androhung des Rücktritts zu erfolgen.
3.13. Kommt es nach Auftragserteilung, aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer- /Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
4. Zahlung
4.1. Von uns gelegte Rechnungen sind ab Rechnungsdatum prompt und ohne Abzug zu bezahlen. Andere Zahlungsziele müssen schriftlich bestätigt werden bzw. sind auf der Rechnung ausgewiesen. Eine Zahlung gilt an dem Tag als geleistet, an dem Martin Maringer EDV Consulting über den gesamten Betrag frei verfügen kann.
4.2. Bei Aufträgen, die in Teillieferungen/-leistungen unterteilbar sind, kann Martin Maringer EDV Consulting Teilrechnungen stellen, die gemäß Punkt 4.1. zahlbar sind.
4.3. Bei Aufträgen über 9.999,– Euro sind bei Vertragsabschluss 30 % des Entgeltes als Anzahlung zu leisten und der Rest gemäß Rechnungslegung.
4.4. Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in der Höhe von 2 % über dem jeweiligen Passivzinssatz der österreichischen Banken. Für den Fall eines Verzugs behalten wir uns vor, weitere Aufträge vom Kunden anzunehmen. In diesem Fall stimmt der Kunde der Zahlungsart „Bezahlung per Nachnahme“ als Zahlungsart bereits jetzt zu. Weiters sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus allen Vertragsbeziehungen bis zur Erfüllung durch den Kunden aufzuschieben, Vorauszahlung zu fordern, sämtliche Forderungen fällig zu stellen und nötigenfalls von Verträgen zurückzutreten. Im Falle eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag (inkl. Annahmeverzug) ist Martin Maringer EDV Consulting berechtigt 25 % des Bruttoauftragswertes ohne Nachweis des tatsächlichen Schadens in Rechnung zu stellen – die Geltendmachung eines höheren Schadens ist zulässig.
4.5. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist, wenn auch nur hinsichtlich einer einzelnen Teilleistung, verfallen gewährte Vergütungen (Rabatte, Abschläge, u.a.) und werden der Rechnung zugerechnet.
4.6. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungs-verzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassoge-bühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
4.7. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
5. Mitwirkungspflichten des Kunden
5.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt frühestens, sobald
a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind,
b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Rahmenbedingungen geschaffen hat,
c) der Auftrag erteilt und angenommen wurde, gemäß Punkt 2.3. oder 2.4.,
d) wir vereinbarte Anzahlungen oder Sicherheitsleistungen erhalten haben, und
e) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichtungen, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
5.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Arbeiten verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unseres Personals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
5.3. Der Kunde hat die erforderlichen Bewilligungen Dritter sowie Meldungen und Bewilligungen durch Behörden auf seine Kosten zu veranlassen.
5.4. Die für die Leistungsausführung einschließlich des Probebetriebes erforderliche Energie, Wassermengen und sonstige Ressourcen in der Art sind vom Kunden auf dessen Kosten beizustellen.
5.5. Der Kunde haftet dafür, dass die notwendigen baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen für das herzustellende Werk oder den Kaufgegenstand gegeben sind, die im Vertrag oder in vor Vertragsab-schluss dem Kunden erteilten Informationen umschrieben wurden oder der Kunde aufgrund einschlägiger beruflicher Erfahrung und Kenntnisse kennen musste.
5.6. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die tech-nischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, Netzwerke und dergleichen in technisch einwandfreien und betriebsbereiten Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
5.7. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Arbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung stellen. Auftragsbezogene Details der notwendigen Angaben können bei uns angefragt werden.
5.8. Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die gemäß MPG (Medizinproduktegesetz) vorgeschriebenen Schulungen unmittelbar nach Abschluss von Installation bzw. Aufstellung der gelieferten Geräte durchgeführt werden können und die zu schulenden Personen daran teilnehmen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach und resultiert dadurch die Notwendigkeit eines Extra-Termins für die Schulung, so sind die dadurch entstehenden Aufwendungen zu vergüten (Fahrtkosten, Arbeitszeit, sonstige Aufwendungen).
6. Gefahrtragung und Versendung
6.1. Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald wir den Kaufgegenstand/das Werk dem Kunden, einem Frachtführer oder Transporteur übergeben. Der Versand, die Ver- und Entladung sowie der Transport erfolgt stets auf Gefahr des Kunden. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden (schriftlich mitgeteilt) wird eine Transport-versicherung auf dessen Kosten abgeschlossen.
6.2. Für die Sicherheit der von uns angelieferten und am Leistungsort gelagerten oder montierten Materialien und Geräte ist der Kunde verantwortlich. Verluste und Beschädigungen gehen zu seinen Lasten.
7. Annahmeverzug
7.1. Gerät der Kunde länger als 4 Wochen in Annahme-verzug (Verweigerung der Annahme, Verzug mit Vor-leistungen oder anders, kein Abruf innerhalb angemes-sener Zeit bei Auftrag auf Abruf), und hat der Kunde trotz angemessener Nachfristsetzung nicht für die Beseitigung der ihm zuzurechnenden Umstände gesorgt, welche die Leistungsausführung verzögern oder verhindern, dürfen wir bei aufrechtem Vertrag über die für die Leistungs-ausführung spezifizierten Geräte und Materialien anderweitig verfügen, sofern wir im Fall der Fortsetzung der Leistungsausführung diese innerhalb einer den jeweiligen Gegebenheiten angemessenen Frist nachbeschaffen.
7.2. Bei Annahmeverzug des Kunden sind wir ebenso berechtigt, bei Bestehen auf Vertragserfüllung die Ware bei uns einzulagern, wofür uns eine Lagergebühr gemäß Punkt 3.11 zusteht.
8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller finanziellen Verpflichtungen des Kunden behält sich Martin Maringer EDV Consulting das Eigentumsrecht am Kaufgegenstand vor. Der Eigentumsvorbehalt ist ein verlängerter, bei Verarbeitung oder überhaupt Verkauf an Dritte bleibt das Eigentumsrecht aufrecht. Bei Pfändung oder sonstiger Inanspruchnahme ist der Kunde verpflichtet, auf das Eigentumsrecht von Martin Maringer EDV Consulting hinzuweisen und uns unverzüglich zu verständigen. Der Kunde haftet für jeden Schaden, der durch Unterlassung dieser Verpflichtung entsteht. Insbesonders haftet der Kunde auch für die Kosten eines Verfahrens zur allfälligen Aussonderung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände.
8.2. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einver-ständnis, dass wir zur Geltendmachung unseres Eigentumsvorbehaltes den Standort der Vorbehaltsware betreten dürfen.
8.3. Notwendige und zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung angemessene Kosten trägt der Kunde.
8.4. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
8.5. Die zurückgenommene Vorbehaltsware dürfen wir freihändig und bestmöglich verwerten.
9. Schutzrechte Dritter
9.1. Für Liefergegenstände, welche wir nach Kunden-unterlagen (Konstruktionsangaben, Zeichnungen, Modelle oder sonstige Spezifikationen, etc.) herstellen, übernimmt ausschließlich der Kunde die Gewähr, dass die Anfertigung dieser Liefergegenstände Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
9.2. Werden Schutzrechte Dritter dennoch geltend gemacht, so sind wir berechtigt, die Herstellung der Liefergegenstände auf Risiko des Auftraggebers bis zur Klärung der Rechte Dritter einzustellen, außer die Unberechtigtheit der Ansprüche ist offenkundig.
10. Unser geistiges Eigentum
10.1. Liefergegenstände und diesbezügliche Ausführungs-unterlagen, Pläne, Skizzen, Kostenvoranschläge und sonstige Unterlagen sowie Software, die von uns beige-stellt oder durch unseren Beitrag entstanden sind, bleiben unser geistiges Eigentum.
10.2. Deren Verwendung, insbesondere deren Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zur-Verfügung- Stellung einschließlich auch nur auszugsweisen Kopierens, wie auch deren Nachahmung, Bearbeitung oder Verwertung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung.
10.3. Der Kunde verpflichtet sich weiters zur Geheim-haltung des ihm aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens Dritten gegenüber.
11. Gewährleistung
11.1. Die Gewährleistungsfrist für unsere Leistungen beträgt ein Jahr ab Übergabe.
11.2. Der Zeitpunkt der Übergabe ist mangels abweichender Vereinbarung (z.B. förmliche Abnahme) wenn der Kunde die Leistung in seine Verfügungsmacht übernommen hat oder die Übernahme ohne Angabe von Gründen verweigert hat.
11.3. Behebungen eines vom Kunden behaupteten Mangels stellen kein Anerkenntnis eines Mangels dar. Der Kunde hat stets zu beweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.
11.4. Mängelrügen und Beanstandungen jeder Art sind bei sonstigem Verlust der Gewährleistungsansprüche unverzüglich (spätestens nach 5 Werktagen) Martin Maringer EDV Consulting unter möglichst genauer Fehlerbeschreibung und Angabe der möglichen Ursachen schriftlich bekannt zu geben. Die beanstandeten Waren oder Werke sind vom Kunden zu übergeben, sofern dies tunlich ist.
11.5. Sind Mängelbehauptungen des Kunden unberechtigt, ist er verpflichtet, uns entstandene Aufwendungen (inkl. Fahrt und Arbeitszeit) für die Feststellung der Mängel-freiheit oder Fehlerbehebung zu ersetzen. Wir sind berechtigt, jede von uns für notwendig erachtete Unter-suchung anzustellen oder anstellen zu lassen, auch wenn durch diese die Waren oder Werkstücke unbrauchbar gemacht werden. Für den Fall, dass diese Untersuchung ergibt, dass wir keine Fehler zu vertreten haben, hat der Kunde die Kosten für diese Untersuchung gegen ange-messenes Entgelt zu tragen. Über unsere Aufforderung sind vom Kunden unentgeltlich die erforderlichen Arbeits-kräfte, Energie und Räume beizustellen und gemäß Punkt 5. mitzuwirken.
11.6. Ein Wandlungsbegehren können wir durch Verbesserung oder angemessene Preisminderung abwenden, sofern es sich um keinen wesentlichen und unbehebbaren Mangel handelt.
11.7. Werden die Leistungsgegenstände aufgrund von Angaben, Zeichnungen, Plänen, Modellen oder sonstigen Spezifikationen des Kunden hergestellt, so leisten wir nur für die bedingungsgemäße Ausführung Gewähr.
11.8. Keinen Mangel begründet der Umstand, dass das Werk zum vereinbarten Gebrauch nicht voll geeignet ist, wenn dies ausschließlich auf abweichende tatsächliche Gegebenheiten von den uns im Zeitpunkt der Leistungs-erbringung vorgelegenen Informationen basiert, weil der Kunde seinen Mitwirkungspflichten gemäß Punkt 5. nicht nachkommt. Ebenso stellt dies keinen Mangel dar, wenn die technischen Anlagen des Kunden wie etwa Zuleit-ungen, Verkabelungen, Netzwerke u.ä. nicht in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand oder mit den gelieferten Gegenständen nicht kompatibel sind.
12. Haftung
12.1. Martin Maringer EDV Consulting haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Schadenersatzansprüche sind bei sonstigem Verfall binnen sechs Monaten gerichtlich geltend zu machen.
12.2. Die Beschränkungen bzw. Ausschlüsse der Haftung umfasst auch Ansprüche gegen unsere Mitarbeiter, Ver-treter und Erfüllungsgehilfen aufgrund Schädigungen, die diese dem Kunden ohne Bezug auf einen Vertrag ihrer-seits mit dem Kunden zufügen.
12.3. Unsere Haftung ist ausgeschlossen für Schäden durch unsachgemäße Behandlung oder Lagerung, Überbeanspruchung, Nichtbefolgen von Bedienungs- und Installationsvorschriften, fehlerhafter Montage, Inbetrieb-nahme, Wartung, Instandhaltung durch den Kunden oder nicht von uns autorisierte Dritte, oder natürliche Ab-nutzung, sofern dieses Ereignis kausal für den Schaden war. Ebenso besteht der Haftungsausschluss für Unter-lassung notwendiger Wartungen.
12.4. Jene Produkteigenschaften werden geschuldet, die im Hinblick auf die Zulassungsvorschriften, Bedienungs-anleitungen und sonstige produktbezogene Anleitungen und Hinweise (insb. auch Kontrolle und Wartung) von uns, dritten Herstellern oder Importeuren vom Kunden unter Berücksichtigung dessen Kenntnisse und Erfahrungen erwartet werden können.
13. Allgemeines
13.1. Es gilt österreichisches Recht, das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen, Erfüllungsort ist der Sitz von Martin Maringer EDV Consulting.
13.2. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrags-verhältnis oder künftigen Verträgen zwischen dem Auftragnehmer und Auftraggeber ergebenden Streitig-keiten ist das für unseren Firmensitz örtlich zuständige Gericht.
13.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen und Rechte aus dem Vertragsverhältnis ohne unsere schriftliche Zustimmung abzutreten.
13.4. Der Kunde erklärt sein ausdrückliches Einver-ständnis, dass seine Daten ausschließlich zum Zwecke des Gläubigerschutzes an die staatlich bevorrechteten Gläubigerschutzverbände AKV EUROPA Alpenländischer Kreditorenverband für Kreditschutz und Betriebs-wirtschaft, Creditreform Wirtschaftsauskunftei Kubicki KG und Kreditschutzverband von 1870 (KSV) übermittelt werden dürfen.
13.5. Änderungen seines Namens, der Firma, seiner Anschrift, seiner Rechtsform oder andere relevante Informationen hat der Kunde uns umgehend schriftlich bekannt zu geben.